Rechtsprechung
RG, 10.03.1933 - VII 335/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann entsteht der auf Grund der Abtretung der Grundfläche (oder ihrer Freilegung) nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 erwachsende Entschädigungsanspruch? Geht er von selbst auf den Nachfolger im Grundstückseigentum über?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 107
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76
Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks
Auch hier muß der Nachweis verlangt werden, daß die als Teilenteignung gekennzeichnete Rechtsposition vom Eigentümer auf dessen Rechtsnachfolger, dem das Grundstück entzogen wird, übergegangen ist, sei es durch Gesamtrechtsnachfolge (z.B. im Wege des Erbganges) oder durch Einzelrechtsnachfolge (Abtretung oder Übertragung; vgl. dazu RGZ 140, 107, 109 ff.). - BGH, 25.11.1991 - III ZR 65/91
Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt für die Enteignungsentschädigung:; …
Auch hier muß der Nachweis verlangt werden, daß die auf einer ideellen Teilenteignung beruhende Rechtsposition vom Eigentümer auf dessen Rechtsnachfolger, dem das Grundstück entzogen wird, übergegangen ist, sei es durch Gesamtrechtsnachfolge (z.B. im Wege des Erbganges) oder durch Einzelrechtsnachfolge (Abtretung oder Übertragung; vgl. dazu RGZ 140, 107, 109 ff.).